Bild

Verein

Neue Brandschutzordnung für das Sportbad Britz

01.04.2022

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz erlässt die Schwimm-Gemeinschaft Neukölln e.V. Berlin zum 01.04.2022 eine Brandschutzordnung.

In dieser sind Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zum Verhalten im Brandfall festgelegt und organisatorische Regelungen für das Sportbad Britz getroffen worden. Die Brandschutzordnung ist auch für den zugänglichen Casinobereich gültig.

Brandschutzordnung Teil A (für alle)

Teil A richtet sich an alle im Sportbad Britz anwesenden Personen (Vereinsmitglieder, Trainer, Gäste, Büropersonal, Fremdfirmen etc.). Alle sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Bei Ausbruch eines Brandes gilt neben der sofortigen Brandbekämpfung als oberster Grundsatz die Rettung von Menschenleben.

Im Brandfall ist/sind…

  • Ruhe zu bewahren
  • der Brand der Feuerwehr 112 zu melden
  • der Hausalarm zu betätigen
  • gefährdete Personen zu warnen
  • Hilflose mitzunehmen
  • ein Löschversuch mit dem Feuerlöscher zu unternehmen (Eigenschutz beachten)
  • Türen zu schließen
  • sich in Sicherheit zu bringen
  • der gekennzeichnete Fluchtweg zu nehmen
  • die Sammelstelle aufzusuchen und auf Anweisungen zu achten

 

Brandschutzordnung Teil B und C (für bestimmte Personen)

Teil B richtet sich an die Personen, die sich regelmäßig im Sportbad Britz aufhalten wie Trainer, Beschäftigte etc. und Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind wie z. B. die Geschäftsleitung, der Brandschutzbeauftragter oder der verantwortliche diensthabende Mitarbeiter.

Die gesamte Brandschutzordnung kann hier abgerufen oder in der Einlasskontrolle, in der Geschäftsstelle und bei der Beckenaufsicht eingesehen werden.

Jochen Hanz
Geschäftsführer